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NOE Inkasso GmbH

Vollstreckungsbescheid – Grundlage für die Zwangsvollstreckung

Von einem Vollstreckungsbescheid spricht man, wenn eine offene Forderung bereits durch ein Gericht bestätigt wurde. Streng genommen ist der Vollstreckungsbescheid ein gerichtlicher Titel, der einem Gläubiger erlaubt, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzuleiten – etwa Kontopfändung, Lohnpfändung oder die Beauftragung eines Gerichtsvollziehers.

Ein Vollstreckungsbescheid wird im Rahmen des Mahnverfahrens erlassen, wenn der Schuldner auf den Mahnbescheid nicht reagiert. Damit wird die Forderung rechtlich bindend und ist bis zu 30 Jahre durchsetzbar.

In der Praxis zeigt sich: Wer nicht regelmäßig mit gerichtlichen Titeln arbeitet, verliert schnell wertvolle Zeit. Viele Unternehmen entscheiden sich deshalb, direkt ein Inkassobüro zu beauftragen. Ein professionelles Inkasso kennt die Abläufe, stellt die Anträge fristgerecht und sorgt dafür, dass Forderungen schnell und rechtssicher vollstreckt werden können.