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NOE Inkasso GmbH

Eilgerichtsvollzieher – schnelle Hilfe bei offenen Forderungen

Von einem Eilgerichtsvollzieher ist oft die Rede, wenn Gläubiger besonders schnell handeln müssen. Streng genommen gibt es diese Bezeichnung nicht – rechtlich korrekt spricht man vom Gerichtsvollzieher. Gemeint ist damit der kurzfristige Einsatz, wenn eine Forderung bereits tituliert ist und Gefahr besteht, dass Vermögen verschwindet.

Ein Gerichtsvollzieher kann unter anderem Konten oder Löhne pfänden, eine Vermögensauskunft einholen oder Wertgegenstände sichern. Das „Eil“ bezieht sich also nicht auf eine eigene Berufsgruppe, sondern auf die Dringlichkeit im Verfahren.

 

In der Praxis zeigt sich: Wer nicht regelmäßig mit Vollstreckungen zu tun hat, verliert hier schnell Zeit. Viele Unternehmen entscheiden sich daher, gleich ein Inkassobüro einzuschalten, das die Abläufe kennt und sofort die passenden Schritte einleitet. Wenn Sie eine Forderung absichern möchten, können Sie direkt Inkasso beauftragen – schnell, rechtssicher und ohne eigenen Aufwand.